Richtlinien für Mängelhaftung
1. | Gegenstand der Richtlinie |
Nachstehend wird die Voraussetzung und Abwicklung der von einem alpha Technik-Kunden, gleich ob Händler oder Endverbraucher, durchgeführten Mängelhaftungs- und Kulanzarbeiten im Verhältnis zu alpha Technik geregelt. |
2. | Anpassungsvorbehalt |
alpha Technik behält sich vor, diese Richtlinien zu ändern oder zur ergänzen, sofern die Änderungen und Ergänzungen im gemeinsamen Interesse liegen oder aus abwicklungstechnischen Gründen erforderlich sind. |
3. | Durchführung der Gewährleistungs- und Kulanzarbeiten |
Der Kunde hat seine gegenüber alpha Technik geltend gemachten Mängelhaftungsansprüche oder Kulanzersuchen schriftlich in Form eines von alpha Technik gestellten Formulars, einzureichen. Der Kunde wird Gewährleistungsarbeiten nach Rücksprache mit alpha Technik stets kostengünstig ausführen. Ist ein technischer Fehler so gelagert, dass seine Beseitigung mit unterschiedlichen Reparaturmethoden möglich ist, so ist immer der kostengünstigste Reparaturumfang zu wählen. Dabei sind die Interessen des Endkunden in angemessener Weise zu berücksichtigen. In Zweifelsfällen entscheidet alpha Technik über Art und Notwendigkeit des Reparaturumfanges. Mit der Einreichung des Gewährleistungsantrages versichert der Kunde, dass der Antrag berechtigt ist und die diesem zugrunde liegenden Daten richtig und vollständig wiedergegeben sind. |
4. | Vergütung von Gewährleistungs- und Kulanzarbeiten |
alpha Technik vergütet dem Kunde nach Rücksprache, je nach Warenkatalog, die Aufwendungen für Gewährleistungs- und Kulanzarbeiten getrennt nach Arbeitsleistung sowie ausgewechselten Teilen. Daneben erhält der Kunde eine angemessene Pauschale (Handlingcharge) für die Abwicklung von Gewährleistungsteilen. Alle Gewährleistungs-Arbeitsleistungen werden auf der Basis des gültigen Arbeitswerte-Verrechnungssatzes von alpha Technik abgerechnet. Der Vergütungssatz pro Arbeitswert (AW) wird von alpha Technik festgelegt. Die Anzahl der zu vergütenden AW-Anzahl ist der entsprechenden Produktgruppen-Gewährleistungs-Richtlinie zu entnehmen. Falls der Kunde einzelne erforderliche Gewährleistungs- und/oder Kulanzarbeiten nicht im eigenen Betrieb ausführen kann, vergütet alpha Technik nach Rücksprache die dem Kunde entstandenen Aufwendungen für Fremdleistungen in angemessener Höhe. In diesem Falle ist dem Gewährleistungsantrag die Original-Fremdleistungsrechnung beizufügen. Bei berechtigten Fremdleistungen vergütet alpha Technik den Nettopreis abzüglich der evtl. gewährten Nachlässe. Hierbei erwartet alpha Technik, dass der Kunde vor Inanspruchnahme von Fremdleistungen versucht, die Reparaturmöglichkeiten anderer alpha Technik-Vertragshändler auszuschöpfen. |
5. | Vergütung von Teilen im Falle der Gewährleistung/Kulanz |
alpha Technik vergütet dem Kunde den Bruttopreis inkl. ges. MwSt. abzüglich des Händler-Standard-Rabattes. Eventuell entstehende „Handling-Kosten“ sind mit der Handlingpauschale abgegolten. |
6. | Prüfungs- und Nachprüfungsrecht durch alpha Technik |
Die Einsendung des gewährleistungsverursachenden Artikels, und ggf. der weiter betroffenen Teile, ist notwendig. alpha Technik ist berechtigt, die Ordnungsmäßigkeit der Abwicklung der Mängelhaftung beim Kunde vor Ort durch Beauftragte überprüfen zu lassen. Ein entsprechender Besuch wird vorher angekündigt. |
7. | Nicht erstattungsfähige Aufwendungen |
Aufwendungen, die durch Nichtbeachtung technischer Informationen und allgemeiner Informationen seitens alpha Technik oder der anerkannten Regeln des Kraftfahrzeugshandwerks entstanden oder auf mangelhaft durchgeführte Instandsetzungen und Montagen zurückzuführen sind, sind von dem Leistungsumfang von alpha Technik im Rahmen der Mängelhaftung und Kulanz ausgenommen. Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, dass die von alpha Technik gelieferte Ware einwandfrei ist, wird alpha Technik dem Kunde eine Diagnose-Pauschale gem. ProduktgruppenGewährleistungs-Richtlinie in Rechnung stellen und die Ware nach Prüfung mit Prüfprotokoll zu Lasten des Einreichers zurücksenden. |
8. | Fristablauf für Gewährleistungsanträge |
Zur Wahrung der Ansprüche wegen Sachmängel muss die Mängelrüge nach AGB Ziff. 9 rechtzeitig erfolgt sein und vom Kunden die Richtlinie für Mängelhaftung und Kulanz der alpha Technik beachtet und erfüllt worden sein. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen nach Anzeige eines Mangels den vollständigen Antrag auf Erstattung von Gewährleistungsansprüchen bei alpha Technik einzureichen. Sie auch AGB Ziff. 11 ff. |
Elektronische und mechanische Leistungs-/Geschwindigkeitsreduzierung |
1. Allgemeines
Desweitern ist sicherzustellen, dass ausschließlich der von alpha Technik gelieferte Artikel für das Nichterreichen der zugesicherten Eigenschaften des für den Umbau vorgesehen Fahrzeuges verantwortlich ist (z.B.: ist die original Auspuffanlage verbaut, ist die original Bereifung vorhanden etc.) 2. Vorgehensweise
Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen (in über 90% der Fälle), dass die von alpha Technik gelieferte Ware einwandfrei ist, wird alpha Technik in der Regel dem Kunde eine Diagnose-Pauschale in Höhe von Euro 45,- zzgl. ges. Mwst. in Rechnung stellen und die Ware nach Prüfung mit Prüfprotokoll zu Lasten des Händlers zurücksenden. Schäden an elektronischen Geschwindigkeitsreduzierungs-Boxen aufgrund Überspannung, falscher Anschluß (+/- Pol, Eingangs-/Ausgangssignal) etc. werden durch Diagnoseprogramme festgestellt und von alpha Technik aus der Box, im Servicefall, ausgelesen. Diese Fälle werden im Vorfeld von einem Gewährleistungsfall generell ausgeschlossen! 3. Vergütung der Arbeitswerte (AW) für elektronische und mechanische Leistungs-/Geschwindigkeitsreduzierungen Bei gerechtfertigter Gewährleistung vergütet alpha Technik dem Kunde folgendes: 4. Richtwert (AW) 5. Handlingcharge/Weitergehende Forderungen 6. Kulanzrücknahme von FIN-Nr.-bezogenen Artikeln bei falsch angegebener FIN-Nummer oder bei Rücktritt durch den Endkunden |
Abgastechnik, Fahrwerkstechnik, Bremsentechnik, Special Parts |
1. Allgemeines
Desweitern ist sicherzustellen, dass ausschließlich der von alpha Technik gelieferte Artikel für das Nichterreichen der zugesicherten Eigenschaften, des für den Umbau vorgesehen Fahrzeuges, verantwortlich ist (z.B.: bei Tieferlegungen – ist die original Bereifung vorhanden) 2. Vorgehensweise
Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen (in über 90% der Fälle), dass die von alpha Technik gelieferte Ware einwandfrei ist, wird alpha Technik in der Regel dem Händler eine Pauschale in Höhe von Euro 45,- zzgl. ges. Mwst in Rechnung stellen und die Ware nach Prüfung zu Lasten des Händlers zurücksenden. 3. Vergütung der Arbeitswerte (AW) 4. Richtwert (AW)
5. Handlingcharge/Weitergehende Forderungen |
Stephanskirchen, Mai 2018
Alpha Technik GmbH & Co. KG
HRB 7693, HRA 5912 Registergericht Traunstein